Was wir fördern

Unterstützt werden vorbildhafte Aktivitäten in den Bereichen

  • Natur- und Umweltschutz sowie des Tierschutzes
  • Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung,
  • Entwicklungszusammenarbeit,
  • Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit

Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte:

  • Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
  • Verbände, Stiftungen des Privatrechts sowie
  • kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.

Wie wird ein Förderantrag gestellt?

Alle Infos zur Antragstellung finden Sie hier.

Nach Eingang Ihres formalen Förderantrags in der Geschäftsstelle werden die Unterlagen geprüft und an die zuständigen Entscheidungsgremien weitergeleitet. Das Prüf- und Entscheidungsverfahren kann 2-4 Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit darf das Projekt noch nicht begonnen werden. Sie erhalten nach der Gremienentscheidung kurzfristig Nachricht.

Förderrichtlinie

Weitere Informationen finden Sie auch in der Förderrichtlinie Schleswig-Holstein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

BINGO!-Projektförderung 2023

Im Jahr 2023 unterstützte die BINGO!-Projektförderung in Schleswig-Holstein

  • 69 Projekte im Bereich Natur- und Umweltschutz,
  • 66 Projekte im Bereich Umweltbildung und
  • 58 Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit

mit einem Gesamtfördervolumen von 5.097.430 €.