Was wir fördern
Die BINGO!-Projektförderung unterstützt mit Zweckerträgen von BINGO!-Die Umweltlotterie kleine und große Projekte in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Entwicklungszusammenarbeit sowie Bildungsprojekte aus diesen Bereichen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden.
Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Verbände und Stiftungen des Privatrechts. Auch kirchliche Einrichtungen wie Weltläden oder Partnerschaften sind antragsberechtigt, soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.
Von der naturnahen Umgestaltung eines Schulhofes über Nord-Süd-Begegnungsreisen bis hin zu groß angelegten Projekten zum Schutz von Alleen und Mooren oder dem Bau einer Schule in Burkina Faso: die Bandbreite möglicher Projekte ist groß. Wir beraten Sie gern bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte.
Über die Förderung der Projekte entscheiden je nach Fördervolumen der Vorstand oder der Vergaberat, die viermal jährlich tagen. Die Mitglieder der Gremien werden von Umwelt- und Eine Welt-Organisationen, der Landesregierung Schleswig-Holsteins und den Kirchen benannt. Ihre Mitarbeit in den Gremien ist ehrenamtlich.
Planen auch Sie ein Projekt?
Eine Auswahl geförderter Projekte finden Sie in unserer