Von der projektidee zum antrag

Die Kriterien der Projektförderung 

Was fördert die BINGO!-Projektförderung?

Die BINGO!-Projektförderung unterstützt entsprechend ihrer Förderrichtlinie vorbildhafte Aktivitäten im Sinne der Agenda 2030 in den Bereichen

  • Natur- und Umweltschutz sowie Tierschutz,
  • Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung,
  • Entwicklungszusammenarbeit,
  • Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.

Die Projekte müssen einen räumlichen Bezug zum Land Schleswig-Holstein haben. Für entwicklungspolitische Projekte im Ausland ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden.

Im Mittelpunkt der Förderung steht das ehrenamtliche Engagement vor Ort! Weitere Kriterien für die Verwendung der Mittel sind z.B. Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte, nachhaltige Wirksamkeit und Praxisnähe, Breitenwirkung und Bürgernähe, sichtbare Ergebnisse, Beispielcharakter, Leitbildfunktion und innovativer Charakter.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte:

  • Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
  • Verbände, Stiftungen des Privatrechts sowie
  • kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.

Privatpersonen können nicht unterstützt werden!

Wie wird ein Projektantrag gestellt?

Alle Infos zur Antragstellung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie dabei auch die Termine und Antragsfristen!

Wie hoch muss der Eigenanteil an der Projektfinanzierung sein?

Die Eigenbeteiligung des Projektträgers muss mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Sie kann aus Eigenleistungen und Eigenmitteln bestehen. Die Eigenbeteiligung kann durch bare und unbare Eigenleistungen ehrenamtlich Tätiger bis zu einer Höhe von 70 % des Aufwandes nachgewiesen werden, der sich bei der Vergabe der Arbeiten an ein Unternehmen ergeben würde. Alternativ können bei Projekten unbare Eigenleistungen in Form von Eigenarbeit mit 15,- Euro pro Stunde bewertet werden. Von der Erbringung dieser Eigenbeteiligung kann im angemessenen Umfang abgesehen werden, wenn mit dem Vorhaben umfangreiche Drittmittel für das Land gebunden werden. In diesem Fall beträgt die Eigenbeteiligung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Vollfinanzierung eines Projektes ist nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht (z.B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen),
  • Eine regelmäßige Förderung von Einrichtungen (sogenannte institutionelle Förderung),
  • Projekte mit Schwerpunktsetzung im Bereich der klassischen humanitären Hilfe bzw. der Katastrophenhilfe,
  • Selbständige Fachgutachten, wissenschaftliche Untersuchungen sowie Studien und Veranstaltungen ohne unmittelbaren Projektbezug,
  • Laufende Kosten nach Projektabschluss,
  • überwiegend der Selbstdarstellung des Trägers dienende Vorhaben.

 

Wie geht es nach Einreichung Ihres Antrags weiter? 

Nach Eingang Ihres Förderantrags in unserer Geschäftsstelle prüfen wir Ihre Unterlagen und klären Fragen und möglichen Anpassungsbedarf mit Ihnen. Wir erstellen eine qualifizierte Beratungsvorlage, die wir zusammen mit Ihrem Antrag, der Projektbeschreibung und dem Kosten- und Finanzierungsplan etwa zwei Wochen vor der Sitzung an den zuständigen Vergaberat weiterleiten. Dieses Prüf- und Entscheidungsverfahren dauert ca. zwei Monate. In dieser Zeit sollte das Projekt noch nicht begonnen werden. Bei der Sitzung des Vergaberats wird über ihren Antrag entschieden. Wir informieren Sie dann innerhalb von ca. zwei Wochen per Post, wie über Ihren Antrag entschieden wurde. 

Welche Arten der Förderung gibt es?

Eine Förderung kann als Festbetragsfinanzierung oder als Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Bewilligung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen sein. Im Falle einer Förderung hat der Empfänger die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der BINGO!-Projektförderung nachzuweisen. Eine gewährte Zuwendung verfällt, wenn mit dem Projekt nicht innerhalb von 12 Monaten ab der Bewilligung begonnen wurde.

Wird die naturnahe Umgestaltung von Schulhöfen und Außenspielbereichen von Kindergärten gefördert?

Die Umgestaltung bestehender Schulhöfe und Außenspielbereiche von Kindergärten zu naturnahen Erlebnisräumen kann gefördert werden, wenn dabei ökologische und umweltpädagogische Aspekte überwiegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Eine Auswahl bisher geförderte Projekte finden Sie in unserer Projektdatenbank:

Geförderte Projekte