Fristen & Termine
Der Vergaberat in Schleswig-Holstein tritt in der Regel in vierteljährlichem Abstand zusammen. Anträge sind wie unten aufgeführt fristgerecht vor dem Sitzungstermin per E-Mail im pdf-Format einzureichen.
Von einer postalischen Zusendung Ihrer Unterlagen bitten wir Sie abzusehen.
Die Sitzungstermine in 2023:
- 21.03.23 (Einsendeschluss: 07.02.23)
- 13.06.23 (Einsendeschluss: 25.04.23)
- 18.09.23 (Einsendeschluss: 01.08.23)
- 12.12.23 (Einsendeschluss: 24.10.23)
Die Antragsfrist berücksichtigt eine angemessene Beratungs- und Prüfungsphase sowie die Zuleitung der Beratungsunterlagen an die Mitglieder des Vergaberates zwei Wochen vor dem Sitzungstermin.
Neuanträge, die nach Einsendeschluss in der Geschäftsstelle eingehen, können voraussichtlich erst in der übernächsten Sitzung beraten werden.
Generell empfehlen wir das Einreichen der Förderanträge deutlich vor dem Einsendeschluss, um eine qualifizierte Beratung und Vorbereitung der Gremienentscheidung zu ermöglichen!
INFORMATIONEN ZUM UMGANG MIT PANDEMIEBEDINGTEN AUSWIRKUNGEN BEI LAUFENDEN PROJEKTEN
Die Corona-Pandemie hat sich zu einer ernsthaften Krise der Zuschussempfänger*innen der BINGO! Projektförderung entwickelt. Viele Projekte können nicht wie geplant durchgeführt werden. Es handelt sich um einen außergewöhnlichen Fall höherer Gewalt, mit weitreichenden Folgen für gemeinnützige Projektträger*innen und ihren hauptamtlichen, freiberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.
Es entstehen z.B. Kosten für die Vorbereitung von Veranstaltungen oder Maßnahmen, die nun entweder vollständig ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.
Die BINGO!-Projektförderung lässt die Projektträger*innen mit ihren Problemen nicht allein. Angesichts der Ausnahmesituation hat die BINGO!-Projektförderung beschlossen, in Form eines unbürokratischen Auszahlungsverfahrens der bewilligten Fördermittel sein Möglichstes zu tun, zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Projektträger*innen beizutragen.
Die Projektträger*innen sind zunächst gehalten die Möglichkeiten zur Verschiebung der Vorhaben oder Umwidmung der Fördermittel zu prüfen. Die BINGO!-Projektförderung wird entsprechenden Anträgen nach Prüfung gemäß Förderrichtlinie großzügig zustimmen.
Für bereits angelaufene Projekte und in diesem Rahmen ggf. bereits erteilte Aufträge gilt:
Die Projektträger*innen haben sich in zumutbaren Umfang um ggf. behördenseitig bereitgestellte Hilfsleistungen in Form von Kurzarbeitergeld, Einnahmenersatzzahlungen, Liquiditätshilfen und Ähnlichem zu bemühen. Gleiches gilt für die von ihnen beauftragten Unternehmen und freiberuflichen Mitarbeiter*innen.
Die BINGO!-Projektförderung wird in vertretbarem Umfang auch Kosten übernehmen, wenn Projektziele aufgrund der Ausnahmesituation nicht oder nur teilweise erreicht werden. Somit können im Einzelfall auch nachgewiesene Kosten gemäß des Zuwendungsbeschlusses abgerechnet werden, wenngleich das eigentliche Vorhaben oder Teile davon nicht mehr durchgeführt werden können.