Projektförderung

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte:

• Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen,

• Gesellschaften bürgerlichen Rechts,

• gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),

• Verbände, Stiftungen des Privatrechts sowie

• kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften),

 

soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körper- schaften zuerkannt worden ist.

 

Was wird gefördert?

Unterstützt werden vorbildhafte Aktivitäten in den Bereichen:

• Natur- und Umweltschutz sowie des Tierschutzes

• Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung,

• Entwicklungszusammenarbeit,

• Globales Lernen

 

Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel maximal 24 Monate.

 

Wie wird ein Förderantrag gestellt?

Die Vergabe der Stiftungsmittel ist an ein formelles Antragsverfahren gebunden. Für die Bearbeitung Ihres Förderantrages benötigen wir:

• das vollständig ausgefüllte Antragsformular

• eine ausführliche Projektbeschreibung

• einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan

• ggf. den Nachweis über die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation

 

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Projektförderung und zum Antragsverfahren und, sofern für Sie zutreffend, die Informationen zur Förderung der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen und Außenspielbereichen von Kindergärten. Antragsformulare, Hinweise und Förderrichtlinien sind als Download verfügbar.

 

Wir empfehlen, die Beratungsmöglichkeiten der Geschäftsstelle zu nutzen und vor der formalen Antragstellung das Projekt schriftlich oder telefonisch kurz vorzustellen.

 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihr Antrag an die zuständigen Entscheidungsgremien weitergeleitet. Das Prüf- und Entscheidungsverfahren kann 2–4 Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit darf das Projekt noch nicht begonnen werden. Sie erhalten nach der Gremienentscheidung kurz- fristig Nachricht.

 

Bei weiteren Fragen bezüglich der Projektförderung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

 

Ist der Sitz Ihrer Organisation in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern? Wenden Sie sich für die BINGO!-Projektförderung in diesen Bundesländern an die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung NUE.

 

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderdatenbank.